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FG Hessen, 05.02.2003 - 13 K 4521/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückgabe von Golfnutzungsrechten als sonstige Leistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 2; EStG § 22 Nr. 3 c
Golf; Steuerpflicht; Nutzungsrecht; Rückgabe; Sonstige Einkünfte - Äußerung von Nutzungsrechten als sonstige Leistung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Äußerung von Nutzungsrechten als sonstige Leistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 05.02.2003 - 13 K 4521/00
- BFH, 30.07.2003 - IX R 31/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1546
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.10.1998 - XI R 80/97
Gewerbliche Betätigung bei Wertpapiergeschäften
Auszug aus FG Hessen, 05.02.2003 - 13 K 4521/00
Eine einmalige Tätigkeit kann aber ausnahmsweise dann nachhaltig sein, wenn sie mit dem für das Merkmal nachhaltig erforderlichen Willen ausgeübt wird, sich (bei bietender Gelegenheit) zu wiederholen, oder wenn sie sich auf andere Weise als durch die tatsächliche Wiederholung objektiv als nachhaltig darstellt, oder wenn aus den Umständen des Einzelfalles auf den Willen des Handelnden zu schließen ist, das Geschäft bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BStBl II 1991, 66 ; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BStBl II 1999, 448, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).Von einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist auszugehen, wenn eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998, BStBl II 1999, 448).
- BFH, 31.07.1990 - I R 173/83
An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus FG Hessen, 05.02.2003 - 13 K 4521/00
Eine einmalige Tätigkeit kann aber ausnahmsweise dann nachhaltig sein, wenn sie mit dem für das Merkmal nachhaltig erforderlichen Willen ausgeübt wird, sich (bei bietender Gelegenheit) zu wiederholen, oder wenn sie sich auf andere Weise als durch die tatsächliche Wiederholung objektiv als nachhaltig darstellt, oder wenn aus den Umständen des Einzelfalles auf den Willen des Handelnden zu schließen ist, das Geschäft bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BStBl II 1991, 66 ; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1998 XI R 80/97, BStBl II 1999, 448, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BFH, 26.05.1993 - X R 108/91
Sonstige Einkünfte - Gesellschafterbeitrag
Auszug aus FG Hessen, 05.02.2003 - 13 K 4521/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist Leistung i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG jedes Tun, Unterlassen oder Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das um des Entgeltes willen erbracht wird (BFH-Urteil vom 26. Mai 1993 X R 108/91, BStBl II 1994, 96;… Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz , 21. Aufl., § 22 Tz. 131, jeweils m.w.N., ständige Rechtsprechung).